Bildrechte Buchcover - Informationssammlung

Rowohlt-Verlag: (Quelle: facebook)
Rowohlt Verlag
15. Oktober 2012 ·

Nachdem uns immer wieder Anfragen von Bloggern zum Thema Copyright bei Rezensionen erreichen, wollen wir Ihnen hier nun einmal eine ausführliche Antwort geben:

Die Rechte von Klappentexten, also der inhaltlichen Zusammenfassung des Buches, liegen beim Verlag und dürfen daher gern von Bloggern für ihre Rezensionen veröffentlicht werden. Wir bitten dabei aber darum, dass der Verlagstext als Fremdtext (z.B. durch Anführungszeichen) kenntlich gemacht wird. Coverabbildungen dürfen zu Rezensionszwecken verwendet werden, sofern die Abbildung in Gänze erfolgt und als Cover erkenntlich ist. Es dürfen z.B. keine Ausschnitte verwendet werden oder Verzerrungen erfolgen. Wichtig ist auch, dass nur die Cover noch lieferbarer Titel verwendet werden. Soweit die Verwendung von Covern in Rezensionen ausschließlich durch das Verlinken auf unsere Website erfolgt, gibt es keine Einschränkungen.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen somit einige Fragen beantworten.



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Artikel zuletzt bearbeitet am: 05.09.2018 09:28